AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen

1. Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Event Safari erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss, Lieferung

Alle Angebote von Event Safari sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden sowie sonstige Angaben zu unseren Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3. Mietweise Überlassung

Alle von Event Safari angelieferten Materialien und Gegenstände ( z.B. Geschirr, Bestecke, Gläser, Tischwäsche, Equipment etc.) mit Ausnahme der Speisen stehen und bleiben im Eigentum von Event Safari und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurück zu geben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige eventuell anfallenden öffentlich-rechtlichen Nebenangaben. Event Safari ist berechtigt, drei Monate nach Angebotserstellung die Preiserhöhungen der Hersteller, Lieferanten oder Lohnerhöhungen weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Preises zu leisten.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist 10 Arbeitstage vor der Lieferung/Leistung bei einem zu erwartenden Gesamtumsatz von bis zu 1000,- € (netto) der Gesamtbetrag (einschl. MwSt.) im Voraus zu überweisen oder bar zu zahlen. Bei einem zu erwartenden Gesamtumsatz größer als 1.000,- € (netto) stellt Event Safari eine Akonto-Rechnung in Höhe von 75 % der vereinbarten Leistungen zzgl. der geltenden MwSt. die 10 Tage vor der Veranstaltung fällig ist. Event Safari ist berechtigt, das Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurück zu ziehen, wenn die Akontozahlung nicht bezahlt wird.

6. Kündigung/ Stornierung

bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin - 30% des Angebotswerts
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Angebotswerts
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 75% des Angebotswerts
danach - 100 % des Angebotswerts

7. Lieferung/ Leistung

Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Event Safari die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat Event Safari - auch bei vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten. In diesem Fall ist Event Safari dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.

8. Gewährleistung

Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 12 Stunden nach der Lieferung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber oder entgegen der Weisung von uns, übernimmt Event Safari keine Haftung.

9. Gerichtstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bochum.

10. Auf und Abbau

Der Aufbau des Foodtrucks, mobilen Küche und Zubehör erfolgt in der Regel 2-3 Std. vor Beginn der Veranstaltung. Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach erbringen der vereinbarten Leistung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.

11. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

12. Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für Köche, Servicepersonal und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.